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Gegenstandswert Darlehen

Verfasst: 12.05.2019, 13:17
von Kristin94
Hallo,
ich habe eine Sache, die ich abrechnen soll. Es geht um einen Darlehenablösebetrag. In einem Vertrag stand, dass unser Mandant einen Darlehenablösebetrag von 40.000,00 € zahlen muss.
Nach mehreren Schreiben an die Gegenseite etc. beträgt der aktuelle Betrag nur noch ca. 1.000,00 €. Jetzt stellt sich die Frage welchen Betrag ich als Gegenstandswert für die Abrechnung nehmen muss.

Re: Gegenstandswert Darlehen

Verfasst: 12.05.2019, 18:56
von Soenny
Wenn die Gegenseite 40.000 € geltend gemacht hat und dann gesehen hat, daß sie sich vertan hat, ist dein Streitwert 40.000 €.