Gegenstandswert Darlehen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kristin94

#1

12.05.2019, 13:17

Hallo,
ich habe eine Sache, die ich abrechnen soll. Es geht um einen Darlehenablösebetrag. In einem Vertrag stand, dass unser Mandant einen Darlehenablösebetrag von 40.000,00 € zahlen muss.
Nach mehreren Schreiben an die Gegenseite etc. beträgt der aktuelle Betrag nur noch ca. 1.000,00 €. Jetzt stellt sich die Frage welchen Betrag ich als Gegenstandswert für die Abrechnung nehmen muss.
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Soenny
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#2

12.05.2019, 18:56

Wenn die Gegenseite 40.000 € geltend gemacht hat und dann gesehen hat, daß sie sich vertan hat, ist dein Streitwert 40.000 €.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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