Hallo,
in einem Verfahren wurde der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hinsichtlich der Hauptforderung i. H. v. 9.250,00. Dann erging ein Beschluss, dass mit Zustimmung der Parteien gem. § 128 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Urteil lautete nur noch über die außergerichtlichen RA-Kosten in Höhe von 887,00 €.
Die Gegenseite setzt nun im KFA eine Terminsgebühr (passt m. E. ja auch wg. § 128 ZPO) an, ABER aus dem vollen SW i. H. v. 9.250,00 €.
Chef meinte jetzt, dass allenfalls nur eine Gebühr aus den 887,00 € angefallen seien? Stimmt das denn?
Vielen Dank!
Terminsgebühr entstanden?
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Sehe ich so. Also Stellung nehmen zu dem gegn. Kfa, dass nach eurer Ansicht die TG nur aus SW 887,00 entstanden ist.