Terminsgebühr entstanden?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Wolke187
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#1

10.05.2019, 12:55

Hallo,

in einem Verfahren wurde der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hinsichtlich der Hauptforderung i. H. v. 9.250,00. Dann erging ein Beschluss, dass mit Zustimmung der Parteien gem. § 128 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Urteil lautete nur noch über die außergerichtlichen RA-Kosten in Höhe von 887,00 €.

Die Gegenseite setzt nun im KFA eine Terminsgebühr (passt m. E. ja auch wg. § 128 ZPO) an, ABER aus dem vollen SW i. H. v. 9.250,00 €.
Chef meinte jetzt, dass allenfalls nur eine Gebühr aus den 887,00 € angefallen seien? Stimmt das denn?

Vielen Dank!
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#2

10.05.2019, 13:14

Wolke187 hat geschrieben:
10.05.2019, 12:55
Stimmt das denn?
Ja.
Wolke187
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#3

10.05.2019, 13:28

Also 1,2 Gebühr nur aus den 887,00 €?
Feldhamster
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#4

10.05.2019, 13:37

Sehe ich so. Also Stellung nehmen zu dem gegn. Kfa, dass nach eurer Ansicht die TG nur aus SW 887,00 entstanden ist.
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#5

10.05.2019, 14:11

Wolke187 hat geschrieben:
10.05.2019, 13:28
Also 1,2 Gebühr nur aus den 887,00 €?
Ja.
Im Übrigen war der Rechtsstreit ja bereits durch Erledigungserklärung beendet. Danach können diesbezüglich keine Gebühren mehr entstehen.
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