Gegenstandswert Trennung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maka2
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#1

09.05.2019, 11:14

Hallo ihr Lieben,

ich hätte mal eine Frage zum Gegenstandswert bei folgendem Sachverhalt:

Wir haben den Mann unserer Mandantin angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass aus Sicht unserer Mandantin die Ehe zerrüttet ist und eine Trennung herbeigeführt werden soll. Beide Parteien leben noch im selben Haus. Allerdings gibt es seither eine Zuweisung der Zimmer (soweit das möglich ist).
Eine Scheidung möchte unsere Mandantin nicht mehr anleiern. Ihr getrenntlebender Mann hat Krebs im Endstadium.

Meine Fragen nun zu den Kosten:
Welchen Gegenstandswert würdet ihr zugrundelegen für die Geschäftsgebühr? :kopfkratz
Wie bei der Scheidung? 3 x Nettogehalt beider Parteien? Oder 3.000,00 €?
Habt ihr hier vielleicht eine Idee? Einen Verweis?
Ich komme da im Moment leider überhaupt nicht weiter was den Gegenstandswert angeht. Tendiere zwar zum Scheidungswert...aber :?:

:thx für eure Rückmeldungen

:wink1 maka2
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#2

09.05.2019, 11:25

Ich hätte bei sowas wohl eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten getroffen. Eine Trennung ohne beabsichtigte Scheidung gibt es nicht nach dem Gesetz, deshalb halte ich Deine Überlegung zu 3x Monatsnetto für jedenfalls machbar.
maka2
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#3

10.05.2019, 08:38

Super!
Danke! :wink1
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