Parteiauslagen im KFA entgegentreten
Verfasst: 07.05.2019, 16:31
Hallo Ihr Lieben,
folgendes: In einem KFA wurden von der Gegenseite Parteiauslagen geltend gemacht allerdings, so nehme ich an, der Stundensatz wurde zu hoch angegeben (Höchstsatz und es liegt jedenfalls keine Geschäftsführertätigkeit vor). Wie kann man in geeigneter Weise diesen entgegentreten? Kann man davon ausgehen, dass der Rechtspfleger "es schon richten wird" oder sind Einwendungen unabdingbar? Wenn Einwendungen wie begründen? Nachfrage, ob Verdienstbescheinigung vorgelegt?
Über Euren "Input" freue ich mich.
LG vom
Moschele
folgendes: In einem KFA wurden von der Gegenseite Parteiauslagen geltend gemacht allerdings, so nehme ich an, der Stundensatz wurde zu hoch angegeben (Höchstsatz und es liegt jedenfalls keine Geschäftsführertätigkeit vor). Wie kann man in geeigneter Weise diesen entgegentreten? Kann man davon ausgehen, dass der Rechtspfleger "es schon richten wird" oder sind Einwendungen unabdingbar? Wenn Einwendungen wie begründen? Nachfrage, ob Verdienstbescheinigung vorgelegt?
Über Euren "Input" freue ich mich.
LG vom
Moschele