Parteiauslagen im KFA entgegentreten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Moschele11
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#1

07.05.2019, 16:31

Hallo Ihr Lieben,

folgendes: In einem KFA wurden von der Gegenseite Parteiauslagen geltend gemacht allerdings, so nehme ich an, der Stundensatz wurde zu hoch angegeben (Höchstsatz und es liegt jedenfalls keine Geschäftsführertätigkeit vor). Wie kann man in geeigneter Weise diesen entgegentreten? Kann man davon ausgehen, dass der Rechtspfleger "es schon richten wird" oder sind Einwendungen unabdingbar? Wenn Einwendungen wie begründen? Nachfrage, ob Verdienstbescheinigung vorgelegt?

Über Euren "Input" freue ich mich.

LG vom

Moschele
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#2

07.05.2019, 16:35

Im Hinblick auf § 138 Abs. 3 ZPO solltest Du etwaige Einwendungen schon vorbringen.
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Anahid
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#3

07.05.2019, 16:46

Grundsätzlich kannst Du einem Verdienstaufall immer entgegentreten, indem Du den anzweifelst und Belege forderst. Bei einem Selbständigen oder einem Geschäftsführer kannst Du Dir das getrost sparen, da es dazu Rechtsprechung gibt, dass da die Höchstsätze angesetzt werden können. Aber bei einem "Ottonormalverbraucher" kann, wenn ein Verdienstausfall nicht nachgewiesen ist, höchstens die Zeitversäumnis gem. § 20 JVEG mit 3,50 €/Std. angesetzt werden.
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#4

08.05.2019, 07:54

:zustimm
~ Grüßle ~
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Moschele11
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#5

08.05.2019, 10:39

Ein großes Dankeschön an alle für den "Input"!!!!!!

LG vom

Moschele
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