Hallo...gleich zum Montag habe ich mal wieder eine Frage:
10/2018 haben wir Klage wegen Räumung und Herausgabe einer Wohnung sowie Zahlung eingereicht.
kurz darauf wurde die Wohnung geräumt...wir haben den Räumungsauftrag für erledigt erklärt.
Über den Rest ist 02/2019 ein Teilversäumnisurteil ergangen (Zahlung Mietrückstand und außerg.RA-Kosten).
04/2019 haben wir das Teil- und Schlussurteil bekommen (Entscheidung über die Kosten und Vollstreckbarkeit).
Streitwert: 3500 € bis 10/18 (Teilerledigungserklärung), 2000 € bis 03/19 (Ende Einspruchsfrist Teil-VU), hiernach 1000 €
Es gab keine Gerichtsverhandlung. Nur einen Verkündungstermin, bei dem niemand war.
Was genau kann ich abrechnen und mit welchen Streitwert?
1,3 VG aus 3500 EUR
und dann 3104 TG oder 3105 TG? Und mit welchen Streitwert?
Terminsgebühr Teilversäumnisurteil und Teil- und Schlussurteil mit unterschiedlichen Streitwerten
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Ehrlich gesagt versteh ich den Sachverhalt gerade nicht. Räumung = Erledigung.....da hörts dann vom Verständnis her auf. Du schreibst, dass über den Rest 02/2019 ein Teilversäumnisurteil ergangen ist. Wurde dann dagegen Einspruch eingelegt oder warum gibt es ein Teil- und Schlussurteil?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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In dem Teil-Schlussurteil wurde nur über die Kosten entscheiden..die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Es wurde kein Einspruch eingelegt.
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Na das machts ja interessant.
Ich würde dann jetzt ehrlich gesagt wie folgt abrechnen, da ja durch das Teil-VU der Rechtsstreit immer noch nicht erledigt war.
1,3 VG aus 3500
0,5 TG aus 2000
1,2 TG aus 1000
Abgleich § 15 III RVG - höchstens 1,2 aus 3000
Auslagen
MwSt
Ich würde dann jetzt ehrlich gesagt wie folgt abrechnen, da ja durch das Teil-VU der Rechtsstreit immer noch nicht erledigt war.
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