Hallo Ihr Lieben.
Ich habe folgendes Problem: In einer Zivilsache ist der RA zu Gericht gegangen und Gegner war nicht da - also ist VU (Streitwert: 2.246,71 €) ergangen. Gegen das VU hat der Gegner Einspruch eingelegt und den größten Teil der Forderung beglichen. Beim zweiten Gerichtstermin ist die Gegenseite auch nicht erschienen - also 2. VU aber nur mit Streitwert von 177,58 €.
Es gibt ja ab dem 2. VU für das ganze Verfahren 1,2 Terminsgebühr. Aber wie mache ich das mit den unterschiedlichen Streitwerten? Erhalte ich 1,2 aus dem 1. Streitwert (2.246,71)??? Oder muss ich die Streitwerte zusammenrechnen und dann überprüfen????
Hilfe
Vielen Dank für Eure Mühe.
LG Vivanja
Abrechnung zweites VU
- Anahid
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1,2 TG aus SW: 177,58 € + 0,5 TG aus SW: 2.246,71 € - Abgleich § 15 III VV RVG - höchstens 1,2 TG aus SW 2.246,71 €
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ja, weil die 1,2 TG aus dem Gesamtstreitwert lediglich die Obergrenze aus § 15 Abs. 3 RVG darstellt.
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