Abrechnung zweites VU

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Vivanja
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#1

25.04.2019, 14:45

Hallo Ihr Lieben. :wink1

Ich habe folgendes Problem: In einer Zivilsache ist der RA zu Gericht gegangen und Gegner war nicht da - also ist VU (Streitwert: 2.246,71 €) ergangen. Gegen das VU hat der Gegner Einspruch eingelegt und den größten Teil der Forderung beglichen. Beim zweiten Gerichtstermin ist die Gegenseite auch nicht erschienen - also 2. VU aber nur mit Streitwert von 177,58 €.

Es gibt ja ab dem 2. VU für das ganze Verfahren 1,2 Terminsgebühr. Aber wie mache ich das mit den unterschiedlichen Streitwerten? Erhalte ich 1,2 aus dem 1. Streitwert (2.246,71)??? Oder muss ich die Streitwerte zusammenrechnen und dann überprüfen????

Hilfe :nachdenk

Vielen Dank für Eure Mühe.

LG Vivanja
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Husky98
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#2

25.04.2019, 14:52

Wie lautet denn der Tenor des 2. VU?
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Anahid
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#3

25.04.2019, 15:11

1,2 TG aus SW: 177,58 € + 0,5 TG aus SW: 2.246,71 € - Abgleich § 15 III VV RVG - höchstens 1,2 TG aus SW 2.246,71 €
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Vivanja
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#4

25.04.2019, 16:06

Wir haben einen Streitwertbeschluss. Da steht drin: wird der Streitwert auf 2.246,71 € bis zum 03.02.2019 und auf 177,58 € ab dem 04.02.2019 festgesetzt.


Dankeschön Anahid.
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#5

25.04.2019, 16:52

Ich muss nochmal kurz nachfragen:

0,5 TG aus 2.246,71 - 100,50 €
1,2 TG aus 177,58 - 54,00 €
= 154,50 €

1,2 TG aus 2.246,71 - 241,20 €

Ich muss jetzt die niedrigeren Gebühren ansetzen oder????

Danke nochmal
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Husky98
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#6

25.04.2019, 16:58

Ja, weil die 1,2 TG aus dem Gesamtstreitwert lediglich die Obergrenze aus § 15 Abs. 3 RVG darstellt.
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