Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einer Formulierung vom Gericht. Es schreibt: "....wird der Gegenstandswert für das Verfahren auf 9.600 € und für den Vergleich auf 12.000 € festgesetzt.
Bedeutet das, dass ich meine Verfahrensgebühr von 9.600 und die 1,0 Einigungsgebühr von 12.000 und meine 1,5 Einigungsgebühr und meine 0,8 Differenzverfahrensgebühr dann von 2.400 nehmen muss?
Vielen Dank schonmal
Streitwert Gericht
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Nein, das bedeutet es nicht. Die 1,0 EG entsteht auch aus dem Verfahrenswert. TG gegebenenfalls aus den addierten Werten.