Streitwert Gericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blondelicious
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#1

25.04.2019, 13:49

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer Formulierung vom Gericht. Es schreibt: "....wird der Gegenstandswert für das Verfahren auf 9.600 € und für den Vergleich auf 12.000 € festgesetzt.

Bedeutet das, dass ich meine Verfahrensgebühr von 9.600 und die 1,0 Einigungsgebühr von 12.000 und meine 1,5 Einigungsgebühr und meine 0,8 Differenzverfahrensgebühr dann von 2.400 nehmen muss?

Vielen Dank schonmal :thx
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Adora Belle
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#2

25.04.2019, 13:54

Nein, das bedeutet es nicht. Die 1,0 EG entsteht auch aus dem Verfahrenswert. TG gegebenenfalls aus den addierten Werten.
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Anahid
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#3

25.04.2019, 15:12

Ich würde mal die Forensuche zum Thema "Mehrvergleich" bemühen. ;)
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