Hi Leute, wenn die Eltern im Umgangsverfahren, in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend erkl., dass sie eine Beratungsstelle aufsuchen werden, um den Umgang der Mutter mit dem Kind ermöglichen zu können, ensteht hier dann bereits die EInigung bzw. fällt die Einigungsgebühr an? Bin mir unsicher, weil sie ja erklären den Umgang in der Beratung zu klären.
Ich habe den Sachverhalt nicht geschildert, weil ich davon ausging das der Rest nicht so relevant ist. Danke für die Hilfe.
Umgangsverf. Einigung?
- Adora Belle
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Die EG entsteht, wenn die Einigung das Verfahren beendet. Bei einer "Zwischeneinigung" ist die EG entstanden, wenn die spätere Erledigung dieser Vereinbarung entspricht.
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Wenn das gerichtliche Protokoll tatsächlich nur die Absichtserklärung der Eltern enthält, liegt kein Zwischenvergleich vor, sodass eine Einigungsgebühr (noch) nicht entstanden ist.
Für eine umfassende Stellungnahme gibt der geschilderte Sachverhalt leider zu wenig her.
Für eine umfassende Stellungnahme gibt der geschilderte Sachverhalt leider zu wenig her.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)