Fahrtkosten im PKH-Formular bei RA außerhalb des Gerichtsbezirks

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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nennydafuq
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#1

25.04.2019, 09:46

Hallo Zusammen,

ich habe gerade ein PKH-Formular ausgefüllt und mich dann gefragt, was nun eigentlich mit den Fahrtkosten ist, wenn der Anwalt außerhalb des Gerichtsbezirks liegt.

Bei meiner Recherche bin ich darauf gestoßen, dass der BGH letztes Jahr tatsächlich entschieden hat, dass Anwälte außerhalb des Gerichtsbezirks die Fahrtkosten fiktiv bis zum am weitesten vom Gericht entfernten Ort (und natürlich zurück) abrechnen dürfen (https://openjur.de/u/2121284.html)

Mein Problem ist gerade: wie schreibe ich das in das Formular? Die Fahrtkosten einfach so einzutragen ohne Erläuterung wieso es jetzt diese 32 Kilometer sind finde ich irgendwie blöd, aber der Platz im Formular ist ja doch sehr begrenzt.. Wie macht ihr das? Ich denke manchmal viel zu lange auf solchen Kleinigkeiten rum :mrgreen:

Liebe Grüße und einen schönen Tag euch allen!
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Adora Belle
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#2

25.04.2019, 10:01

Wenn entsprechend beigeordnet ist und die Fahrtkosten abgerechnet werden können, kannst Du evtl bei der Gebührenziffer gem. BGH Aktenzeichen ergänzen? Das ist die kürzeste Bezugnahme die mir einfällt. Ansonsten ggf Freitext nutzen, oder ganz und gar kein Formular.
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#3

25.04.2019, 10:23

Wir speichern die Fahrtkosten im Kostenblatt, sowohl die tatsächliche Entfernung als auch die Entfernung bei PKH (dann mit dem Zusatz AG Musterstadt bei PKH/VKH).
Die Fahrtkosten werden automatisch in das PKH-Formular übernommen und dann kann man anklicken, ob welche Kosten für den WA (Wahlanwalt) und welche für den PKH-Anwalt zu berücksichtigen sind.
Klappt bei Gericht prima.
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nennydafuq
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#4

25.04.2019, 10:26

Habe es zwischenzeitlich auch über das Kostenblatt gemacht, danke für die schnellen Antworten :)
Husky98
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#5

25.04.2019, 10:37

Hier verwenden die Anwälte häufig (glattschriftliche) Anlagen zum Vordruck, in denen die Reisekosten spezifiziert werden. Weniger gelungen ist die Methode, einfach den Gesamtbetrag in den Vordruck zu schreiben. Dann versuche ich zwar, das Zahlenwerk nachzuvollziehen, wenn mir das jedoch nicht gelingt, muss ich nachfragen. Das verzögert die Auszahlung.

Im Übrigen gibt es auch Fälle, in denen es ausreicht, einfach die Kilometer anzugeben, wenn nämlich die Beiordnung ohne Einschränkungen erfolgt ist.
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