Geschäftsgebühr im PKH Verfahren
Verfasst: 25.04.2019, 08:15
Guten Morgen ins Forum,
ich bin noch eine alte BRAGO-Tante und habe nie im Leben etwas mit PKH-Verfahren zu tun gehabt. In keiner meiner Kanzleien hatten wir PKH-Verfahren. Deshalb stehe ich jetzt enorm auf dem Schlauch und hoffe auf Eure Hilfe. Dies nur vorab zur Info, falls ich kompletten Mist schreibe
Wir haben eine Mandantin erst außergerichtlich beraten. Die angefallene 1,3 GG wurde vorab NICHT abgerechnet.
Dann ging es ins gerichtliche Verfahren. Hier wurde dann vom Anwalt ein PKH-Antrag gestellt. PKH wurde dann vom Gericht auch gewährt.
Nun soll ich sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich abrechnen. Wie gesagt, keine außergerichtliche Rg. bis heute und somit auch keine Bezahlung.
Außergerichtlich hätte ich nach normalen Gebühren eine 1,3 GG in Höhe von EUR 526,50, Tabelle 13 RVG
Gerichtlich eine nach § 15 III RVG gekürzte 1,3 VerfG in Höhe von EUR 417,30, Tabelle § 49 RVG
Ich bin jetzt absolut überfordert.
a) Wie rechne ich die GG auf die VerfG an? WENN ich sie anrechne wohgemerkt? Differenz 13/49 bzw.
b) ich wollte sie nicht anrechnen und der Mandantin eine außergerichtliche Rechnung schreiben. Bei der ich aber zu 99 % vermute, dass sie diese nicht bezahlen kann.
Ich darf ja nicht doppelt abrechnen. Will aber auch nix herschenken.
Ich hoffe, Ihr versteht mein Problem?
Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.
LG Astrid
ich bin noch eine alte BRAGO-Tante und habe nie im Leben etwas mit PKH-Verfahren zu tun gehabt. In keiner meiner Kanzleien hatten wir PKH-Verfahren. Deshalb stehe ich jetzt enorm auf dem Schlauch und hoffe auf Eure Hilfe. Dies nur vorab zur Info, falls ich kompletten Mist schreibe
Wir haben eine Mandantin erst außergerichtlich beraten. Die angefallene 1,3 GG wurde vorab NICHT abgerechnet.
Dann ging es ins gerichtliche Verfahren. Hier wurde dann vom Anwalt ein PKH-Antrag gestellt. PKH wurde dann vom Gericht auch gewährt.
Nun soll ich sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich abrechnen. Wie gesagt, keine außergerichtliche Rg. bis heute und somit auch keine Bezahlung.
Außergerichtlich hätte ich nach normalen Gebühren eine 1,3 GG in Höhe von EUR 526,50, Tabelle 13 RVG
Gerichtlich eine nach § 15 III RVG gekürzte 1,3 VerfG in Höhe von EUR 417,30, Tabelle § 49 RVG
Ich bin jetzt absolut überfordert.
a) Wie rechne ich die GG auf die VerfG an? WENN ich sie anrechne wohgemerkt? Differenz 13/49 bzw.
b) ich wollte sie nicht anrechnen und der Mandantin eine außergerichtliche Rechnung schreiben. Bei der ich aber zu 99 % vermute, dass sie diese nicht bezahlen kann.
Ich darf ja nicht doppelt abrechnen. Will aber auch nix herschenken.
Ich hoffe, Ihr versteht mein Problem?
Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.
LG Astrid