Gebührenteilung Nrn. 7003/7005

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

24.04.2019, 12:44

Guten Tag zusammen,

wir haben für eine Kanzlei einen Termin beim hiesigen Gericht wahrgenommen. Vereinbart wurde Gebührenteilung ("50 % der Gebühren die abgerechnet werden können").

Bei uns sind Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder angefallen. Wir sind einfach 33 km vom Gericht entfernt. Die Kanzlei, für die wir den Termin wahrgenommen haben, ist knapp 100 km einfach vom Gericht entfernt.

Ich weiß jetzt nicht genau, ob ich Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder abrechnen kann?

Gerichtsbezirksgrenze endet bei einfach 48 km. Also ansetzen könnte man die Fahrtkosten.


Was meint ihr?
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Anahid
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#2

24.04.2019, 12:52

Ist mir zu umfangreich, um das jetzt auf diesen Sachverhalt hin zu beantworten. Da schreib ich einen Roman. Sollen denn auch die Gebühren eines Terminvertreters geltend gemacht werden? Was verstehst Du unter "abgerechnet werden können"? Abgerechnet werden kann bei dieser Konstellation viel mehr, als erstattungsfähig wäre oder redest Du von erstattungsfähigen Kosten? Denn normalerweise werden Kosten nur geteilt, soweit sie auch von der Gegenseite zurückverlangt werden können oder zumindest in einem Kostenausgleich berücksichtigt werden.
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#3

24.04.2019, 13:38

Vereinbart wurde Gebührenteilung, keine Gebühren eines Terminsvertreters.

Das ist eben meine Frage.
Die RAe schreiben, dass 50 % der Gebühren erstattet werden, die gegenüber der Mandantschaft abgerechnet werden können. Aber dort wären ja auch Fahrtkosten angefallen. Mehr sogar.

Oder sehe ich das falsch
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Adora Belle
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#4

24.04.2019, 13:44

Es besteht ein Unterschied zwischen Vergütung und Gebühren. Die 7000er sind keine Gebühren, sondern Auslagen.
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#5

24.04.2019, 13:55

Grundsätzlich sehe ich das auch so, dass auch bei den Hauptbevollmächtigten Fahrtkosten angefallen wären. Aber dennoch habe ich noch nie bei einen HBV, wenn Gebührenteilung der Kosten des HBV vereinbart wurden, Fahrtkosten abgerechnet. Rein theoretisch wäre es möglich. Wird aber mit Sicherheit nicht widerspruchslos hingenommen werden. Und bevor ich mir eine Menge Schreiberei für 10,00 € antue (Betrag fiktiv), lass ichs sein. Unabhängig davon, dass dann der Kollege auch darauf vielleicht hätte hingewiesen werden sollen, der sich dann mit Sicherheit einen anderen TV gesucht hätte.
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#6

24.04.2019, 13:57

ok das ist jetzt etwas wirr. Ich denke ich werde da nochmals anrufen und nachfragen.

Ich gehe aber davon aus, dass das so gemeint ist, dass wir 50 % von den Gebühren und Auslagen bekommen, die gegenüber der Mandantschaft abgerechnet werden können.
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