Kosten - unzulässige Klage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pepe
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#1

23.04.2019, 17:22

Hallo Zusammen,

ein Exmandant und zugleich ein nerviger Querulant legt beim örtlich unzuständigen Gericht Vollstreckungsabwehrklage gegen unsere ZV gegen ihn ein. Er hatte seine Gebühren nicht bezahlt. Daher vollstrecken wir nun gegen ihn aus einem Vollstreckungsbescheid.

Gericht stellt uns die Klage zu und weist den Querulanten zugleich darauf hin, dass es örtlich nicht zuständgig ist. Zugleich der Hinweis, wenn er nicht an AG XY Verweisung beantragt, wird es die Klage per Beschluss als unzulässig abweisen.

Wir schreiben ans Gericht, dass wir mit einer Verweisung einverstanden sind. Querulant macht nichts.

Gericht weist nun die KLage per Beschluss ab. Es sagt aber nichts zu den Kosten.

Muss ich die Kostenfestsetzung extra beantragen?

:thx
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Adora Belle
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#2

23.04.2019, 17:27

Die Kostenentscheidung und die Kostenfestsetzung.
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#3

23.04.2019, 17:33

pepe hat geschrieben:
23.04.2019, 17:22
... Gericht weist nun die KLage per Beschluss ab. Es sagt aber nichts zu den Kosten.

Muss ich die Kostenfestsetzung extra beantragen? ...
Die Kostenfestsetzung ja, die Kostengrundentscheidung eigentlich nicht, § 308 Abs. 2 ZPO.
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pepe
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#4

24.04.2019, 09:50

;) Ok, ich meinte natürlich die Kostengrundentscheidung. Ich wundere mich nur hinsichtlich der fehlenden Kostengrundentscheidung. Gibt es da ggf. keine Kostenerstattung?
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#5

24.04.2019, 10:00

Doch gibt es. Aber entgegen dem Gesetzeswortlaut entscheidet das Gericht eben oft nicht von Amts wegen, darum schreibst Du einen KGE- und KF-Antrag.
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