Vergütungsvereinbarung Abrechnung
Verfasst: 17.04.2019, 22:32
Guten Abend liebe Kostenrechtsexperten,
nachdem ich in einer Kanzlei angefangen habe, die nahezu ausschließlich nach Vergütungsvereinbarung abrechnet, muss ich jetzt mal ganz doof fragen:
Welche Rechtsnorm muss hierbei in der Rechnung angegeben werden? § 3a RVG oder ein anderer? Ich habe Rechnungen gesehen, in denen § 4 RVG angegeben wurde. Welcher stimmt (in welchem Fall?) und warum?
Was ist bei Vorschussrechnungen zu beachten, wenn eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde?
Ich habe damit leider überhaupt keine Erfahrung, nur mit normalen RVG-Rechnungen, und bin für jede Hilfe sehr dankbar!
Liebe Grüße,
Krabby
nachdem ich in einer Kanzlei angefangen habe, die nahezu ausschließlich nach Vergütungsvereinbarung abrechnet, muss ich jetzt mal ganz doof fragen:
Welche Rechtsnorm muss hierbei in der Rechnung angegeben werden? § 3a RVG oder ein anderer? Ich habe Rechnungen gesehen, in denen § 4 RVG angegeben wurde. Welcher stimmt (in welchem Fall?) und warum?
Was ist bei Vorschussrechnungen zu beachten, wenn eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde?
Ich habe damit leider überhaupt keine Erfahrung, nur mit normalen RVG-Rechnungen, und bin für jede Hilfe sehr dankbar!
Liebe Grüße,
Krabby