Kosten bei Gutachtertermin mit in Kfa ??

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#1

17.04.2019, 16:38

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Baurechtssache die schon 2 dicke Ordner voll hat :angst

nun war ein Ortstermin, wo eine Bühne/Lift für den Gutachtertermin notwendig war. Kann ich die entstandenen Kosten für die Bühne im Kostenfestsetzungsantrag später mit festsetzen lassen, sobald der Rechtsstreit beendet ist?

Ich hoffe, dass mir diese Frage jemand beantworten kann :oops:

LG
:thx
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#2

17.04.2019, 17:23

Eigentlich werden Kosten für Gutachten insgesamt über die Gerichtskostenrechnung abgerechnet. Dass partielle Kosten wie Lift-/Bühnenaufwendungen in den KFA einfließen, halte ich nicht für machbar. Vllt. kann DKB noch Genaueres sagen.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3591
Registriert: 06.03.2019, 15:27
Beruf: Rechtspfleger
Wohnort: Schleswig-Holstein

#3

17.04.2019, 17:38

Ich gehe davon aus, dass der Gutachter die Kosten für den Lift und die Bühne verauslagt hat und sie dann zusammen mit seiner Honorarabrechnung beim Gericht geltend macht.

Im Ergebnis schließe ich mich daher 13 an.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#4

18.04.2019, 08:26

Guten Morgen, die Rechnung von der Bühnenfirma wurde aber direkt an unseren Mandanten gestellt und ich glaube sogar verauslagt.. :kopfkratz
:thx
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#5

18.04.2019, 08:28

13 hat geschrieben:
17.04.2019, 17:23
Eigentlich werden Kosten für Gutachten insgesamt über die Gerichtskostenrechnung abgerechnet. Dass partielle Kosten wie Lift-/Bühnenaufwendungen in den KFA einfließen, halte ich nicht für machbar. Vllt. kann DKB noch Genaueres sagen.
Wer oder was ist DKB ? :-?
:thx
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#6

18.04.2019, 08:51

DKB ist ein User des Forums und seines Zeichens Experte für Gerichtskosten.

Es wäre hilfreich, mitzuteilen, ob es hier um ein Privatgutachten geht oder das Gericht das Gutachten in Auftrag gegeben hat.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17544
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

18.04.2019, 09:15

Sollte Dein Mandant die Kosten für die Bühne/Lift verauslagt haben, dann kannst Du selbstverständlich diese Kosten bei einer späteren Kostenfestsetzung berücksichtigen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
jasmin89
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 28.05.2011, 12:08
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: ReNoStar

#8

18.04.2019, 09:22

Ich stimme Anahid zu. Die Kosten sind auf jeden Fall im KFA mit aufzunehmen. Du solltest die Rechnung nebst Zahlungsnachweis halt nur in der Anlage für das Gericht (Kopie reicht aus) beifügen.
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#9

18.04.2019, 12:21

Also der Gutachter wurde durch das Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Beim ersten Ortstermin konnte das Dach nicht überprüft werden, somit fand ein neuer OT statt. Dabei hatte unser Mandant sich bereit erklärt, eine geeignete Hebebühne nebst Bedienung beizustellen.
Somit ging die Rechnung auf unseren Mandanten.
Also im KFA mit als Kosten festsetzen lassen ?
:thx
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#10

18.04.2019, 17:49

Jetzt klingt der Sachverhalt schon ganz anders! Der Gutachter wird seine Kosten sicherlich über das Gericht abrechnen und diese fließen dann in die GKR ein. Hat die Partei ohne Involvierung des Gutachters bzw. nach Absprache mit diesem die Bühnenkosten selbst verauslagt, kann er sie auch geltend machen.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten