Begleitung zur Beurkundung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tamitoma
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#1

16.04.2019, 16:58

Mein Chef sollte als Anwalt drei Grundstückskaufverträge prüfen. Das hat er gemacht und dann mit dem Notar diverse Punkte geklärt.
Anschließend ist er auf Wunsch des Mandanten mit zu den Beurkundungen (alle drei Verträge wurden in einem Termin nacheinander beurkundet). Jetzt soll die Sache abgerechnet werden. Geschäftsgebühr ist klar. In der Höhe stelle ich mir 1,5 - 1,8 vor. Die Frage ist jetzt, nach welchem Wert. Addiere ich die drei Kaufpreise? Oder erstelle ich für jeden Vertrag eine separate Rechnung nach dem jeweiligen Kaufpreis? Was schlagt ihr vor?

Viele Grüße und :thx
tamitoma
Feldhamster
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#2

16.04.2019, 18:26

Ich würde - vorbehaltlich weiterer Infos von dir - 3 Rechnungen nach dem jeweiligen Kaufpreis machen. Wobei es auf den genauen Auftrag bei Mandatserteilung ankommt. Wurden zB alle Aufträge auf einmal erteilt oder an unterschiedlichen Tagen? Sind die Verträge relativ identisch oder jeweils mit anderen speziellen Klauseln?
tamitoma
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#3

17.04.2019, 08:47

Der Auftrag war, die drei Kaufvertrags-Entwürfe zu prüfen und an den Beurkundungen teilzunehmen. Aus DEN Beurkundungen ist dann letztendlich eine geworden die dreieinhalb Stunden gedauert hat. In zwei Verträgen wurde jeweils Grundbesitz mit aufstehender Gewerbehalle verkauft, in dem letzten ein unbebauter Grundbesitz. Alle Verträge sind auch letztendlich - mit Änderungen - beurkundet worden.

Habt einen schönen Tag

tamitoma
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#4

17.04.2019, 13:46

Dann bleibe ich bei meiner vorherigen Auffassung von 3 Rechnungen aus den einzelnen Kaufpreisen.
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