Vorverfahrensgebühr Nr. 4104 entstanden?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Wolke187
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#1

15.04.2019, 16:25

Hallo, da ich neu hier bin stelle ich mich zunächst mal vor:
Ich bin Wolke 187, bin 32 Jahre alt und arbeite in einer Bürogemeinschaft mit zwei Anwälten.

Nun habe ich gleich mal eine Frage:
Unser Mandant hat uns beauftragt, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Dies haben wir auch gemacht verbunden mit dem Antrag auf Akteneinsicht. Nun soll ich gegenüber der Staatskasse abrechnen. Ist dann hier eine Vorverfahrensgebühr nach Nr. 4104 entstanden?

:thx
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Adora Belle
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#2

15.04.2019, 16:42

Nein. Entstanden sind 4100 und 4106.

Die 4104 reicht zeitlich nur bis zum Eingang der Anklage/des Strafbefehlsantrags beim Gericht. Alles danach gehört zum Hauptverfahren.
Wolke187
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#3

16.04.2019, 11:21

Kann ich dann auch eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 abrechnen, wenn das Verfahren wegen Rücknahme des Strafantrages des Anzeigenerstatters gem. § 206a StPO eingestellt wurde?
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#4

16.04.2019, 11:29

Nur wenn Ihr in irgend einer Form daran mitgewirkt habt.
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