Abrechnung bei übereinstimmende Erledigungserklärung bei SG
Verfasst: 15.04.2019, 12:47
Hallo zusammen,
ich habe einen PKH-Festsetzungsantrag wonach mir die TG 3106 und EG 1006 nicht festgesetzt wurde. Es wurde der Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben wegen der Erledigung des Rechtsstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärung.
ich habe darüber jetzt schon so viel gelesen, und bin nun noch verwirrter als vorher. Wir selbst haben in einer anderen Sache ähnlichen Fall gehabt, Erinnerung eingelegt und sie wurde stattgegeben und nachfestgesetzt (TG 90%). Das war 2016/2017.
Nun habe ich gelesen, dass die Tatbestände für TG und EG erfüllt sind, in anderen wiederum, dass nur der Tatbestand der EG erfüllt ist, im anderen wiederum, wie das Gericht auch der Auffassung ist: NICHT erfüllt.
Lege ich jetzt Erinnerung ein, oder eben nicht?
Habt ihr Erfahrungen?
ich habe einen PKH-Festsetzungsantrag wonach mir die TG 3106 und EG 1006 nicht festgesetzt wurde. Es wurde der Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben wegen der Erledigung des Rechtsstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärung.
ich habe darüber jetzt schon so viel gelesen, und bin nun noch verwirrter als vorher. Wir selbst haben in einer anderen Sache ähnlichen Fall gehabt, Erinnerung eingelegt und sie wurde stattgegeben und nachfestgesetzt (TG 90%). Das war 2016/2017.
Nun habe ich gelesen, dass die Tatbestände für TG und EG erfüllt sind, in anderen wiederum, dass nur der Tatbestand der EG erfüllt ist, im anderen wiederum, wie das Gericht auch der Auffassung ist: NICHT erfüllt.
Lege ich jetzt Erinnerung ein, oder eben nicht?
Habt ihr Erfahrungen?