Abrechnung Ehescheidungverfahren mit nicht anhäng. Folgesachen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

15.04.2019, 11:53

Huhu,

wir haben außergerichtlich mit Gegenseite korrespondiert zum Thema Zugewinn + Unterhalt + etc. .
Gegner hat Ehescheidungsverfahren eingeleitet, wir haben hier später die Folgesache Zugewinn geltend gemacht.
Im Termin wurde eine Vereinbarung getroffen zum Zugewinn + nicht anhängige Folgesachen (die wir außergerichtl. mit angesprochen hatten).

SW wurde festgesetzt: ES 8350 € , VA 3340€ , Zugewinn 20.000 € , Mehrwert Vergl. 2400 €.

So ich habe mir jetzt folgende Abrechnung überlegt

1,3 GG aus 22400 (Zugewinn+nicht anhängige Folgesachen)
1,3 VG aus 31690 (ES + VA + Zugewinn)
-0,65 GG aus 20000 (Zugewinn)
0,8 VG aus 2400 €
-0,65 GG aus 2400
Prüfung nach § 15 RVG
1,2 TG aus 34090 (ES+VA+Zugewinn+Mehrwert)
1,0 EG aus 20000 € (Zugewinn)
1,5 EG aus 2400 € (Mehrwert)
Prüfung nach § 15 RVG
Auslagen
Mwst.

So zumindest mein Plan.... War mir bei der 0,8 VG nicht so schlüssig, ob ich hier auch 0,65 GG anrechne oder nur 0,4, aber im RVG steht ja wird die hälftige GG angerechnet, also dürften die 0,65 richtig sein...
oder hab ich hier irgendeinen Denkfehler in meiner kompletten Abrechnung?

LG Tine
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Anahid
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#2

15.04.2019, 12:22

Nein, alles super in Deiner Anrechnung und richtig ist auch die Anrechnung der GG für den Mehrwert mit 0,65.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tine001
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#3

15.04.2019, 12:27

super vielen dank
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