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Re: Terminsgebühr im Berufungsverfahren Arbeitsrecht

Verfasst: 16.04.2019, 12:30
von Anahid
Genauso wie die Begründung für die EG. Da der mitverglichene Teil bereits anhängig ist und insoweit bereits eine VG nach Nr. 3100 entstanden ist, kann nicht zusätzlich wegen dieses Gegenstandes eine weitere VG nach Nr. 3201 VV RVG entstehen.