Einigungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Destiny08
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#1

12.04.2019, 12:16

Hallo Ihr Lieben,
lang lang ist es her, dass es eine Einigung gab, die ich abzurechnen hab. Könnt Ihr mir hier mal auf die Sprünge helfen.
Wir haben ein Verfahren zum Ruhen gebracht, damit den Parteien die Gelegenheit nicht entgeht, sich doch noch irgendwie zu einigen. Dies ist jetzt geschehen.
Bekommen wir dann die 1,0 Gebühr oder die 1,5 da ja der Vergleich außergerichtlich abgeschlossen werden konnte und das Verfahren ruht.
Danke für Eure Hilfe und schöne Ostern
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
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#2

12.04.2019, 12:23

Den Gebührentatbestand zu Nr. 1003 hast Du gelesen?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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