Kostenausgleichungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Lisaeng
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 30.01.2019, 18:49
Beruf: REFA Anfängerin
Software: RA-Micro

#1

11.04.2019, 13:18

Hallo ihr lieben!!

muss ein Kostenausgleichungsantrag stellen- habe bis jetzt nur den normalen KFA gestellt.
Ich habe überhaupt keine Ahnung wie das geht.
Das Gericht hat wie folgt entschieden:

(Wir sind die Kläger)

Die Bekagten zahlen an den Kläger 381,75 EUR seit dem.... + die Beklagten werden verurteilt von den RA Kosten i. H. v. 83,54 EUR freigestellt.
Klage wird im Übrigen abgewiesen.

Geklagt wurde eine Forderung i. H. v. 763, 50 EUR. Also bekommt unser Mdt nur die hälfte.

Gerichtskosten tragen beide Parteien zur hälfte.

Ist das dann so richtig?

1,3 GG --- mit dem GG 763,50
0,65 VG mit 763,50
1,2 TG mit 763,50
??

Ich verstehe jetzt nicht was der unterschied ist zum normalen Kostenfestsetzungsantrag.

+ nicht verbrauchte GK zurückerstatten usw.

Worauf muss ich jetzt noch achten?? Ist da einfach ein Antrag anders geschrieben. Sorry für diese Fragen ist wahrscheinlich klar. Aber ich mache es zum ersten mal:)

Danke schon mal für eure Hilfe
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

11.04.2019, 13:33

Wie lautet denn die übrige Kostenentscheidung?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
booo
...wartet aufs Bergfest
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1968
Registriert: 07.01.2008, 15:05
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Allgäu

#3

11.04.2019, 14:00

Der Unterschied zum Kostenausgleichsantrag besteht darin, dass die Kosten gemäß Entscheidung (wie Liesel angefragt hat) nach Anteilen/Prozenten gequotelt wird.. z.B. Kosten Kläger 60 % und Beklagte 40 % (hat man oft i. V. m. Vergleichen)

Dein Antrag sieht fast genauso aus, nur dass Du beantragst, die Kosten nach § 106 ZPO auszugleichen (statt nach § 104 ZPO) und danach kommt Deine Gebührenrechnung.
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Lisaeng
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 30.01.2019, 18:49
Beruf: REFA Anfängerin
Software: RA-Micro

#4

12.04.2019, 09:52

Liesel hat geschrieben:
11.04.2019, 13:33
Wie lautet denn die übrige Kostenentscheidung?
Hallo da steht jetzt nur als Kostentscheidung:

Beklagten werden verurteil an Kläger 381,75 nebst Zinsen zu zahlen, sowie den Klager von den außergerichtlichen RA kosten i. H. v. 83,54 EURE freizustellen.
+
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.

Urteil ist jeweils vorläufiger vollstreckbar.

dann kommen die Entscheidungsgründe.

mehr steht nicht drin :)
Lisaeng
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 30.01.2019, 18:49
Beruf: REFA Anfängerin
Software: RA-Micro

#5

12.04.2019, 09:57

booo hat geschrieben:
11.04.2019, 14:00
Der Unterschied zum Kostenausgleichsantrag besteht darin, dass die Kosten gemäß Entscheidung (wie Liesel angefragt hat) nach Anteilen/Prozenten gequotelt wird.. z.B. Kosten Kläger 60 % und Beklagte 40 % (hat man oft i. V. m. Vergleichen)

Dein Antrag sieht fast genauso aus, nur dass Du beantragst, die Kosten nach § 106 ZPO auszugleichen (statt nach § 104 ZPO) und danach kommt Deine Gebührenrechnung.

Also hab ich jetzt richtig verstanden:

Ein Kostenausgleichsantrag sieht genauso aus wie ein normaler KFA außer das im im Antrag steht:

wird beantragt,
die Kosten wie folgt gemäß § 106 ZPO auszugleichen.
???

+ die ganz normale Gebührenrechnung wie im Kostenfestsetzungsantrag?
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3591
Registriert: 06.03.2019, 15:27
Beruf: Rechtspfleger
Wohnort: Schleswig-Holstein

#6

12.04.2019, 09:59

Lisaeng hat geschrieben:
12.04.2019, 09:57
booo hat geschrieben:
11.04.2019, 14:00
Der Unterschied zum Kostenausgleichsantrag besteht darin, dass die Kosten gemäß Entscheidung (wie Liesel angefragt hat) nach Anteilen/Prozenten gequotelt wird.. z.B. Kosten Kläger 60 % und Beklagte 40 % (hat man oft i. V. m. Vergleichen)

Dein Antrag sieht fast genauso aus, nur dass Du beantragst, die Kosten nach § 106 ZPO auszugleichen (statt nach § 104 ZPO) und danach kommt Deine Gebührenrechnung.

Also hab ich jetzt richtig verstanden:

Ein Kostenausgleichsantrag sieht genauso aus wie ein normaler KFA außer das im im Antrag steht:

wird beantragt,
die Kosten wie folgt gemäß § 106 ZPO auszugleichen.
???

+ die ganz normale Gebührenrechnung wie im Kostenfestsetzungsantrag?
Genau. :wink:
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
Lisaeng
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 30.01.2019, 18:49
Beruf: REFA Anfängerin
Software: RA-Micro

#7

12.04.2019, 10:01

Husky98 hat geschrieben:
12.04.2019, 09:59
Lisaeng hat geschrieben:
12.04.2019, 09:57
booo hat geschrieben:
11.04.2019, 14:00
Der Unterschied zum Kostenausgleichsantrag besteht darin, dass die Kosten gemäß Entscheidung (wie Liesel angefragt hat) nach Anteilen/Prozenten gequotelt wird.. z.B. Kosten Kläger 60 % und Beklagte 40 % (hat man oft i. V. m. Vergleichen)

Dein Antrag sieht fast genauso aus, nur dass Du beantragst, die Kosten nach § 106 ZPO auszugleichen (statt nach § 104 ZPO) und danach kommt Deine Gebührenrechnung.

Also hab ich jetzt richtig verstanden:

Ein Kostenausgleichsantrag sieht genauso aus wie ein normaler KFA außer das im im Antrag steht:

wird beantragt,
die Kosten wie folgt gemäß § 106 ZPO auszugleichen.
???

+ die ganz normale Gebührenrechnung wie im Kostenfestsetzungsantrag?
Genau. :wink:

Ok! So einfach habe ich es mir nicht vorgestellt!!!! DANKEEEEE :thx :wink1
Benutzeravatar
booo
...wartet aufs Bergfest
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1968
Registriert: 07.01.2008, 15:05
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Allgäu

#8

12.04.2019, 11:05

Lisaeng hat geschrieben:
12.04.2019, 09:52
+
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.
und genau das ist wichtig (in dem Fall 50/50 und da Quotelung Kostenausgleich beantragen ;) )


Lisaeng hat geschrieben:
12.04.2019, 10:01
Ok! So einfach habe ich es mir nicht vorgestellt!!!! DANKEEEEE :thx :wink1

Gerne :lol: :wink1
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Antworten