Re: Mehrvergleich ja oder nein?
Verfasst: 11.04.2019, 14:07
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Die Frage beantwortest Du doch selbst. Vorgerichtliche Kosten wurden wegen Beendigung des Mietverhältnisses und Mängeln abgerechnet. Die Verfahrenskosten betreffen Nebenkosten.....anderer Sachverhalt = keine Anrechnung.Coco Lores hat geschrieben: ↑11.04.2019, 14:06Und noch eine Frage hinterher
Es ging am Anfang der Akte außergerichtlich um die Beendigung des Mietverhältnisses und um Mängel...
Das Mietverhältnis wurde beendet. Die Mängel aber soweit ersichtlich nie behoben...es ergibt sich hier auch keine Einigung o.ä. Es geht aus der Akte nicht hervor, dass hier schon über Nebenkostenabrechnungen gestritten wurde.
Diesen Sachverhalt haben wir abgerechnet.
Dann kam die Klage der Gegenseite nur für die NK-Abrechnung. Wir haben auch eine neue Vollmacht erstellt etc.
Ist das dann eine neue Angelegenheit oder muss ich die oben erwähnte GG auf die VG anrechnen? Ist ja auch ein ganz anderer Gegenstandswert und hat für mich mit der Angelegenheit oben nix zu tun