Mehrvergleich ja oder nein?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Coco Lores
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#1

11.04.2019, 12:24

Hallo ihr Lieben,

ich benötige mal Eure Hilfe, weil ich total auf dem Schlauch stehe. Folgender Sachverhalt:

Mietrechtsangelegenheit. Wir vertreten den Vermieter. Es ging im Vorfeld um Nebenkostenabrechnungen und Mängel etc.

Dann haben die Mieter Klage eingereicht, aber nur über die Erteilung einer Nebenkostenabrechnung. Es wurde dann ein Vergleich geschlossen im Termin. Der Vergleich lautet auch nur über die Erteilung der Nebenkostenabrechnung und Freistellung von außergerichtlichen RA-Kosten.

Im Protokoll steht zum Streitwert Folgendes:
Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 720,00 € festgesetzt, der Streitwert des Vergleichs auf 3.060,00 €.

Meine Frage: Ist das ein Mehrvergleich? Verstehe das irgendwie grade nicht :kopfkratz :oops: Ich hätte eigentlich keinen Mehrvergleich angenommen, weil es ja auch nur, wie mit Klageschrift beantragt, um die Erteilung der NK-Abrechnung ging. Warum dann aber 2 Streitwerte?
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AliceImWunderland
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#2

11.04.2019, 12:27

Aus dem von dir geschilderten Sachverhalt sehe ich auch keinen Mehrvergleich. Aber laut Streitwertfestsetzung wurde ein Mehrvergleich geschlossen.

Vielleicht wurde im Termin noch über die vorgerichtlich erwähnten Mängelansprüche gesprochen? Hat der Vergleich eine Abgeltungsklausel?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#3

11.04.2019, 12:27

Irgendwoher muss doch der Mehrwert kommen?
Coco Lores
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#4

11.04.2019, 12:44

Ok also bin ich schon mal nicht komplett bekloppt und habe richtig erkannt, dass es laut Streitwertfestsetzung einen Mehrvergleich gibt bzw. geben müsste!

Ich habe nochmal genau gelesen...Die Gegenseite hat in der Klageschrift nur die NK-Abrechnung für 2016 eingeklagt, im Vergleich wurde aber auch für 2017 eine NK-Abrechnung zugesprochen. Kann der Mehrwert daher kommen?

Also ich schreibe mal auf, was im Vergleich steht:

1. Der Beklagte verpflichtet sich eine NK-Abrechnung für die Jahre 2016+2017 zu erstellen und bis zum 1.4.19 an die Kläger auszuhändigen.
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass als Abrechnungsmaßstab eine hälftige Aufteilung der Betriebs- und Heizkosten gewählt wird.
3. Der Beklagte verpflichtet sich, die Kläger von außergerichtlich angefallenen RA-Geb. i.H.v. ... freizustellen (weniger als mit Klage beantragt)
4. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kläger verzichten auf Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für den Monat Januar 2018.

Jetzt wo ich das so aufschreibe sehe ich auch, dass ja quasi 2017 und Januar 2018 mitverglichen wurden und daher wahrscheinlich auch der Mehrwert kommt oder?
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#5

11.04.2019, 12:57

Ja, daher wird wohl der Mehrwert kommen.
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#6

11.04.2019, 13:05

Richtig. Und evtl. war auch noch der Abrechnungsmaßstab im Termin streitig, so dass darüber ein Vergleich geschlossen wurde (siehe Punkt 2).
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#7

11.04.2019, 13:17

Super vielen Dank! :knutsch

Manchmal hilft es wenn man laut drüber spricht oder es aufschreibt!!!
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#8

11.04.2019, 13:48

Ist meine Abrechnung so korrekt?

1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG (SW 720,00 €) 104,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Nr. 3101 VV RVG (SW 2.340,00 €) 160,80 €
Abgleich nach § 15 III RVG
nicht mehr als 1,3 Verfahrensgebühr (SW 3.060,00 €) 327,60 €

1,0 Einigungsgebühr, Nr. 1003 VV RVG (SW 720,00 €) 80,00 €
1,5 Einigungsgebühr, Nr. 1000 VV RVG (SW 2.340,00 €) 301,50 €
Abgleich nach § 15 III RVG
nicht mehr als 1,5 Einigungsgebühr (SW 3.060,00 €) 378,00 €

1,2 Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG 302,40 €
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#9

11.04.2019, 13:55

Coco Lores hat geschrieben:
11.04.2019, 13:48
Ist meine Abrechnung so korrekt?
Jep, sieht gut aus!

Auslagenpauschale dann nicht vergessen 8)
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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#10

11.04.2019, 14:06

Und noch eine Frage hinterher :oops:

Es ging am Anfang der Akte außergerichtlich um die Beendigung des Mietverhältnisses und um Mängel...

Das Mietverhältnis wurde beendet. Die Mängel aber soweit ersichtlich nie behoben...es ergibt sich hier auch keine Einigung o.ä. Es geht aus der Akte nicht hervor, dass hier schon über Nebenkostenabrechnungen gestritten wurde.

Diesen Sachverhalt haben wir abgerechnet.

Dann kam die Klage der Gegenseite nur für die NK-Abrechnung. Wir haben auch eine neue Vollmacht erstellt etc.

Ist das dann eine neue Angelegenheit oder muss ich die oben erwähnte GG auf die VG anrechnen? Ist ja auch ein ganz anderer Gegenstandswert und hat für mich mit der Angelegenheit oben nix zu tun :kopfkratz
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