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Re: Pflichtverteidigerabrechnung trotz Rücknahme der Anklageschrift

Verfasst: 12.04.2019, 11:54
von mond
akte kopiert Mandant angeschrieben, sache besprochen.

Re: Pflichtverteidigerabrechnung trotz Rücknahme der Anklageschrift

Verfasst: 12.04.2019, 12:27
von Anahid
Wenn das alles ist.....warum dann sowohl Ermittlungsverfahren als auUnch Strafverfahren? Anscheinend seid Ihr dann ja im Ermittlungsverfahren nicht tätig gewesen, oder?

Und worin soll dann Eure anwaltliche Mitwirkung bestehen, dass die Hauptverhandlung entbehrlich wird? (Nr. 4141 VV RVG)