Pflichtverteidigerabrechnung trotz Rücknahme der Anklageschrift
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17593
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wenn das alles ist.....warum dann sowohl Ermittlungsverfahren als auUnch Strafverfahren? Anscheinend seid Ihr dann ja im Ermittlungsverfahren nicht tätig gewesen, oder?
Und worin soll dann Eure anwaltliche Mitwirkung bestehen, dass die Hauptverhandlung entbehrlich wird? (Nr. 4141 VV RVG)
Und worin soll dann Eure anwaltliche Mitwirkung bestehen, dass die Hauptverhandlung entbehrlich wird? (Nr. 4141 VV RVG)
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.