Pflichtverteidigerabrechnung trotz Rücknahme der Anklageschrift

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
mond
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#11

12.04.2019, 11:54

akte kopiert Mandant angeschrieben, sache besprochen.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#12

12.04.2019, 12:27

Wenn das alles ist.....warum dann sowohl Ermittlungsverfahren als auUnch Strafverfahren? Anscheinend seid Ihr dann ja im Ermittlungsverfahren nicht tätig gewesen, oder?

Und worin soll dann Eure anwaltliche Mitwirkung bestehen, dass die Hauptverhandlung entbehrlich wird? (Nr. 4141 VV RVG)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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