Sozialrecht Widerspruchsverfahren und Klage
Verfasst: 10.04.2019, 13:36
Wir haben für unsere Mandantin gegen einen Bescheid der gesetzlichen Unfallversicherung Widerspruch eingelegt. Dieser wurde abgelehnt, sodass wir nunmehr Klage erhoben haben.
Unsere Mandantin hat eine Rechtsschutzversicherung, die uns zwar für das Widerspruchsverfahren eine Ablehnung, aber für das Verfahren I. Instanz Kostendeckung erteilt hat.
Widerspruchsverfahren haben wir bereits bei der Mandantin abgerechnet. Jetzt soll ich bei der RSV die Verfahrensgebühr abrechnen.
Wie mache ich das? Schließlich muss doch ein Abgleich beider Gebühren vorgenommen werden?
Vorschlag:
Rechnung an RSV:
Geschäftsgebühr Nr. 2302
Verfahrensgebühr Nr. 3102
Abgleich
Auslagen
MwSt.
abzüglich der Zahlung von der Mandantin
Summe
Unsere Mandantin hat eine Rechtsschutzversicherung, die uns zwar für das Widerspruchsverfahren eine Ablehnung, aber für das Verfahren I. Instanz Kostendeckung erteilt hat.
Widerspruchsverfahren haben wir bereits bei der Mandantin abgerechnet. Jetzt soll ich bei der RSV die Verfahrensgebühr abrechnen.
Wie mache ich das? Schließlich muss doch ein Abgleich beider Gebühren vorgenommen werden?
Vorschlag:
Rechnung an RSV:
Geschäftsgebühr Nr. 2302
Verfahrensgebühr Nr. 3102
Abgleich
Auslagen
MwSt.
abzüglich der Zahlung von der Mandantin
Summe