Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt vorab:
Wir haben eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Es gab einen Termin, die Gegenseite ist nicht erschienen, es gab aber keinen Antrag auf ein VU weil das Gericht die Zustellungsurkunde nicht zurückerhalten hat. Meine Chefin möchte jetzt wissen, welche Gebühren anfallen würden, wenn wir
a) die Sache für erledigt erklären
oder
b) die Klage zurücknehmen.
Kann mir da jemand helfen und sagen, welche Gebühren wir in den Fällen bekommen würden? Tausend Dank
Erledigung/Klagerücknahme
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Hallo,
mach uns bitte Vorschläge, wie du abrechnen würdest, darauf können wir besser reagieren.
Vielen Dank!
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
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Ich bin ziemlich planlos, ich hätte jetzt einfach eine 1,3 VG und eine 1,2 TG abgerechnet, weil es ja schon einen Termin etc. gab und mit den ganzen 1000er Nummern im RVG kenn ich mich bis auf die 1000 und 1003 nicht aus, wurde damals in der Schule nie ausführlich besprochen
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Einen Erledigungsantrag kannst du nur machen, wenn die Klageforderung durch die Gegenseite erfüllt worden ist. Ist sie es?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Einigungsgebühren fallen nicht ohne Einigung an. die 1000er kannst Du schon mal aus Deinen Überlegungen streichen.
Die 1,3 VG ist angefallen, die TG ist angefallen, weil Ihr um Termin wart. Entweder in Höhe 0,5 oder in Höhe 1,2.
Ob Ihr für erledigt erklärt oder zurücknehmt, ist völlig egal.
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Ja, jetzt ist quasi die Frage was billiger wäre, die Klagerücknahme oder die Erledigung, ich soll beides mal durchrechnenAliceImWunderland hat geschrieben: ↑10.04.2019, 10:58Einen Erledigungsantrag kannst du nur machen, wenn die Klageforderung durch die Gegenseite erfüllt worden ist. Ist sie es?
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Na dann mach das und deine Frage klärt sich.Blondelicious hat geschrieben: ↑10.04.2019, 11:06
Ja, jetzt ist quasi die Frage was billiger wäre, die Klagerücknahme oder die Erledigung, ich soll beides mal durchrechnen
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Ich kanns ja nicht durchrechnen wenn ich nicht weis welche Gebühren überhaupt anfallen, deswegen meine Frage obenSputnik85 hat geschrieben: ↑10.04.2019, 11:13Na dann mach das und deine Frage klärt sich.Blondelicious hat geschrieben: ↑10.04.2019, 11:06
Ja, jetzt ist quasi die Frage was billiger wäre, die Klagerücknahme oder die Erledigung, ich soll beides mal durchrechnen
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Okay danke, war mir halt nicht sicher wegen den 1000er GebührenAdora Belle hat geschrieben: ↑10.04.2019, 11:01Einigungsgebühren fallen nicht ohne Einigung an. die 1000er kannst Du schon mal aus Deinen Überlegungen streichen.
Die 1,3 VG ist angefallen, die TG ist angefallen, weil Ihr um Termin wart. Entweder in Höhe 0,5 oder in Höhe 1,2.
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