Unsere Mandantin ist Krankenschwester und wurde wg. BTMG verurteilt. Nun kam ein Schreiben der Behörde, dass ihre Eignung zur Ausübung des Berufes (§ 2 KrPflG) überprüft werden muss.
Im Streitwertkatalog finde ich nichts passendes, um das behördliche Verfahren abzurechnen und meine Recherche fördert nur Entscheidungen zu tage, dass ausländische Ausbildungen zur Krankenschwester in Deutschland nicht anerkannt werden (Streitwert 10.000,00 €).
Mein RA will, dass ich nach § 9 ZPO abrechne, aber dafür fehlt mir das Gehalt der Mandantin und ich sehe in der Prüfung zur Eignung auch keine wiederkehrende Leistung...
Hatte jemand schon mal so einen (ähnlichen) Fall und kann mir weiterhelfen?
Verwaltungsrecht - Gegenstandswert für Überprüfung Eignung zur Berufsausübung unklar
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: RAin
Ich hab einen google-Treffer.
Die Entscheidung verweist auf 14.1 des Streitwertkataloges, d.h. 15.000 EUR.
Die Entscheidung verweist auf 14.1 des Streitwertkataloges, d.h. 15.000 EUR.
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- Forenfachkraft
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Danke die Entscheidung ist bei mir beim Suchen irgendwie nicht aufgetaucht...
und meine studentischen Hilfskräfte waren auch nicht besser als ich
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Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt!
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
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