Doppelte Anrechnung einer GG auf zwei getrennte VG?
Verfasst: 04.04.2019, 16:21
Hallo zusammen
ich habe mal wieder ein schönes Problem; die meisten Rechtspfleger können unserer Ansicht folgen.
Aber die beiden bei der einen Kammer mögen uns wohl nicht.
Es wurde zunächst ein Verfahren gegen den Beklagten zu 1.) geführt. Hier alles ganz normal GG eingeklagt, Verfahren abgeschlossen, GG angerechnet, KFB alles schick.
Dann wurden nach weiterer Prüfung auch die weiteren Beklagten (2-4) in einem weiteren Gerichtsverfahren verklagt. Auch diesen gegenüber wurde nun ein und dieselbe GG eingeklagt, da wir ja auch bei denen dann die Möglichkeit haben wollen, diese evtl. beitreiben zu können.
Da die GG im ersten Verfahren bereits angerechnet wurde im KFB, muss nun keine weitere Anrechnung erfolgen, da die doppelte Anrechnung einer Geschäftsgebühr im Gesetz nicht vorgesehen ist.
Wie gesagt, die meisten Rechtspfleger sind unserer Ansicht bislang gefolgt und haben vollständig unseren KFA festgesetzt.
Gibt es evtl. Urteile, die das genauso sehen? Ich habe eben nichts finden können. Auch hier im Forum habe ich versucht, eine Lösung zu finden, wurde aber nicht fündig.
Oder sollen wir einfach sagen, wir bleiben bei unserer Meinung, der Rechtspfleger setzt ab und den Rest fest und wir gehen in die sof. Beschwerde und hoffen, dass wir dann mit unserem Hinweis durchkommen?
Kann uns jemand helfen? Hab jetzt ne Woche für meine Stellungnahme Zeit.
ich habe mal wieder ein schönes Problem; die meisten Rechtspfleger können unserer Ansicht folgen.
Aber die beiden bei der einen Kammer mögen uns wohl nicht.
Es wurde zunächst ein Verfahren gegen den Beklagten zu 1.) geführt. Hier alles ganz normal GG eingeklagt, Verfahren abgeschlossen, GG angerechnet, KFB alles schick.
Dann wurden nach weiterer Prüfung auch die weiteren Beklagten (2-4) in einem weiteren Gerichtsverfahren verklagt. Auch diesen gegenüber wurde nun ein und dieselbe GG eingeklagt, da wir ja auch bei denen dann die Möglichkeit haben wollen, diese evtl. beitreiben zu können.
Da die GG im ersten Verfahren bereits angerechnet wurde im KFB, muss nun keine weitere Anrechnung erfolgen, da die doppelte Anrechnung einer Geschäftsgebühr im Gesetz nicht vorgesehen ist.
Wie gesagt, die meisten Rechtspfleger sind unserer Ansicht bislang gefolgt und haben vollständig unseren KFA festgesetzt.
Gibt es evtl. Urteile, die das genauso sehen? Ich habe eben nichts finden können. Auch hier im Forum habe ich versucht, eine Lösung zu finden, wurde aber nicht fündig.
Oder sollen wir einfach sagen, wir bleiben bei unserer Meinung, der Rechtspfleger setzt ab und den Rest fest und wir gehen in die sof. Beschwerde und hoffen, dass wir dann mit unserem Hinweis durchkommen?
Kann uns jemand helfen? Hab jetzt ne Woche für meine Stellungnahme Zeit.