Wir sind für unseren Mandanten erst in der zweiten Instanz tätig geworden.
Allerdings wurde nachträglich in der ersten Instanz eine Urteilsergänzung hinsichtlich des Kostentenors von der Gegenseite beantragt.
Der vorherige zuständige RA wollte sich dieses Thema nicht mehr annehmen, weswegen wir, als Rechtsanwälte des Berufungsverfahrens, in der ersten Instanz tätig werden mussten.
Wir haben zunächst angezeigt, dass wir unsere Mandantschaft vertreten und sodann beantragt, den Antrag zurückzuweisen.
Daher meine Frage, welche Gebühr stehen uns hierfür zu?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)