Hallo,
ich versuche mal den Sachverhalt möglichst einfach zu erklären:
Wir haben einen Gewerbe-Mieter abgemahnt. Gegenstand der Abmahnung war Lärm- und Geruchsbelästigung, die aus dem Mietobjekt hervorgehen.
Weiter haben wir abgemahnt, weil das Objekt anders genutzt wird, als im Mietvertrag vereinbart wurde. Shisha-Bar, statt vereinbarter Gastronomie.
Weiter haben wir abgemahnt, weil die eigentliche Mieterin das Objekt wohl untervermietet.
Wir haben in der Abmahnung die Kündigung angedroht.
Nun passierte nichts weiter, bis auf dass die Mieterin falsch erklärte, dass das alles nicht stimmt, was wir ihr vorwerfen.
Wir werden jetzt kündigen.
Ich bräuchte nun mal Hilfe bei der Abrechnung.
Meine Idee:
Kündigung: 12 x Netto Miete und dann x 5, weil es ein befristeter Mietvertrag ist
Abmahnung ?
Untervermietung ?
Abrechnung Mietsache Kündigung7Abmahnung
- Anahid
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Da ist nix mit x 5. Der Jahreswert ist die Höchstgrenze. Nur dann wenn der befristete Mietvertrag z.B. nur noch 5 Monate dauern würde, würde die Nettomiete x 5 den Streitwert bilden. Aber mehr als den Jahreswert für die Kündigung bekommst Du nicht (§ 41 GKG).
Für die Abmahnung muss § 3 ZPO herangezogen werden - wirtschaftliches Interesse des Vermieters.
Bei der Untervermietung würde ich behaupten Jahresbetrag des Untermietzinses.
Für die Abmahnung muss § 3 ZPO herangezogen werden - wirtschaftliches Interesse des Vermieters.
Bei der Untervermietung würde ich behaupten Jahresbetrag des Untermietzinses.
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Die Erlaubnis einer Untervermietung (ich weiß, war hier nicht Gegenstand, würde ich aber konkludent übernehmen) ist Streitwert der Jahresbetrag des wirtschaftlichen Vorteils (OLG Celle, NZM 2000, 190; LG Kiel, WM 1995, 320; KG, Beschl. v. 10.02.2006 – 22 W 47/05, ZAP EN 339/2006 - Fundstelle in Streitwert ABC für Zivilrecht, Deubner-Verlag, Seite 39).