Einstellung und gleichzeitig Anklageerhebung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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michi-bruce
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#1

02.04.2019, 09:34

Kleine kostenrechtliche Frage in Punkto Strafrecht: die Staatsanwaltschaft hat mit Verfügung 1 beschlossen, das Verfahren gem. § 153 Abs. 1 einzustellen. Mit Verfügung 2 vom selben Tage (und vom selben Staatsanwalt) jedoch Anklage erhoben. In dieser Sache gab es nur einen Tatvorwurf.

Im Endeffekt wurde die Anklage dann zugelassen und das Verfahren eröffnet (später aber doch noch eingestellt).

Fallen da noch irgendwelche zusätzlichen Kosten an (also dafür, dass das Verfahren eingestellt und gleichzeitig Anklage erhoben wurde), oder hat der Staatsanwalt da einfach nur seine 1. Verfügung vergessen?! :kopfkratz

Bin für Antworten dankbar! :thx
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Adora Belle
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#2

02.04.2019, 10:05

Wahrscheinlich das letztere.
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michi-bruce
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#3

02.04.2019, 10:36

:thx
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