Kleine kostenrechtliche Frage in Punkto Strafrecht: die Staatsanwaltschaft hat mit Verfügung 1 beschlossen, das Verfahren gem. § 153 Abs. 1 einzustellen. Mit Verfügung 2 vom selben Tage (und vom selben Staatsanwalt) jedoch Anklage erhoben. In dieser Sache gab es nur einen Tatvorwurf.
Im Endeffekt wurde die Anklage dann zugelassen und das Verfahren eröffnet (später aber doch noch eingestellt).
Fallen da noch irgendwelche zusätzlichen Kosten an (also dafür, dass das Verfahren eingestellt und gleichzeitig Anklage erhoben wurde), oder hat der Staatsanwalt da einfach nur seine 1. Verfügung vergessen?!
Bin für Antworten dankbar!
Einstellung und gleichzeitig Anklageerhebung
- michi-bruce
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Wahrscheinlich das letztere.
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