Seite 1 von 1

Gegenstandswert

Verfasst: 25.03.2019, 19:55
von RA-Tübingen
Kann mir jemand sagen wie hoch der Gegenstandswert ist in einem Verfahren bei dem es um elterliche Sorge gegangen ist und und drei Kinder?
Sind das sind 3 × 3000 € also 9000 € Gegenstandswert?

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 25.03.2019, 21:15
von Feldhamster
Ich gehe davon aus, dass du den Wert in einer isolierten Kindschaftssache meinst. Hier gilt § 45 FamGKG. Das sind 3.000 Euro, auch wenn mehrere Kinder betroffen sind (Abs. 2).

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 26.03.2019, 06:26
von RA-Tübingen
Echt jetzt? Spielt kein Unterschied ob ein Kind oder 3?

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 26.03.2019, 06:58
von Sonnenkind
RA-Tübingen hat geschrieben:
26.03.2019, 06:26
Echt jetzt? Spielt kein Unterschied ob ein Kind oder 3?
Steht eigentlich eindeutig in Absatz 2 drin. :kopfkratz

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 26.03.2019, 08:41
von Feldhamster
Du kannst allenfalls über den Abs. 3 einen höheren Verfahrenswert beantragen, wobei die Anzahl der Kinder alleine hierfür nicht ausreicht. Besondere Umstände sind z.B. Einholung von Sachverständigengutachten, mehrere Verhandlungstermine, überlange Verfahrensdauer....

Dabei kannst du dich nur auf Rechtsprechung berufen, wie z.B. hier:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 87757.html

Ich habe z.B. während der ganzen Jahre, seit dem es das FamGKG gibt, nur einmal 5.000 € als Verfahrenswert erhalten mit meiner Begründung zwei Sachverständigengutachten, 2,5 Jahre Verfahrensdauer und das von uns vertretene Elternteil war zwischendurch für ein paar Monate inhaftiert, so dass meine Chefin immer in die JVA zur Besprechung musste. Ansonsten hatten wir nur Mandate mit dem Regelwert von 3.000 €.