Abrechnung 50% Mithaftung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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bilei66

#1

25.03.2019, 15:54

Hallo
Leider bin ich in Abrechnungen nicht fit und brauchte mal wieder Eure Hilfe in einer Unfallsache. Wir haben Akteneinsicht beantragt da gegen den Gegner ein Owi Verfahren eingeleitet wurde was jedoch eingestellt wurde. Die gegn VS. geht von einer Mithaftung von 50% aus was unser Mandant letzendlich akzeptierte. Wir haben zuvor eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten angefragt zur aussergerichtlichen und gerichtlichen Kostendeckung die auch die Kosten im aussergerichtlichen Bereich übernehmen. Die gegn. VS rechnet ab insgesamt 1804,60€-50%=902,30 €. Muss ich nun mit unserem Mandant abrechnen (die Kosten bei seiner Rechtsschutzversicherung weiterleiten)
Welchen Gegenstandswert 1804,60 €oder den von der VS gezahlten -50%=902,30€.
Hoffentlich habe ich mich nicht zu kompliziert ausgedrückt.
Danke
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

25.03.2019, 15:58

Wenn 1804,60 € geltend gemacht wurden ist das der Gegenstandswert für die Abrechnung gegenüber dem Mandanten (RSV).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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