ZV gegen Minderjährige - Vater und Mutter getrennt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Stephie83
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#1

25.03.2019, 14:40

Hallo Ihr Lieben,

ich sitze gerade über einem ZV-Auftrag und meine Schuldnerin ist minderjährig und gesetzlich durch die Eltern vertreten. Die Eltern sind getrennt und wohnen in getrennten Wohnungen.
Der VB lautet jetzt auf die Mutter und als AG ist die Tochter eingetragen und als weiterer gesetzlicher Vertreter der Vater.

Wie fülle ich jetzt das ZV-Formular aus? :kopfkratz
Ich kann ja nur einen gesetzlichen Vertreter eintragen. Nehm ich da die Mutter? Was ist mit dem Vater? Müssen sich die Elternteile dann untereinander einigen wer was zahlt oder muss ich gegen den Vater einen seperaten Auftrag machen?

Hat jemand eine Ahnung???? :kopfkratz

Danke
LG Stephie
Mangos
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#2

25.03.2019, 15:46

Da beide Elternteile vertretungsberechtigt sind, vermutlich bei beiden Elternteilen jedenfalls möglich. Ggf. im Formular einfach beide als Vertreter eingeben?
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paralegal6
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#3

25.03.2019, 17:36

Da die Tochter AG ist brauchen sie sich ja nicht einigen wer was zahlt
Sind ja beide nicht die Schuldner
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Feldhamster
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#4

25.03.2019, 18:14

Wie alt ist denn die Tochter? Wenn sie kurz vor der Volljährigkeit ist, ggf. einfach bis dahin warten?

Ansonsten würde ich einen Elternteil im Formular eintragen und den zweiten auf einem gesonderten Blatt dem GV mitteilen.
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Soenny
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#5

25.03.2019, 18:19

Um welche Forderung handelt es sich denn überhaupt?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Stephie83
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#6

10.04.2019, 14:18

Danke erst mal für die Antworten :-)

Sorry, aber ich war die letzten zwei Wochen krank und es ist doch viel liegen geblieben was ich erst einmal aufarbeiten musste :-((

Also die Tochter ist 2002 geboren. Es geht um eine Forderung aus einem Schulvertrag aus dem Jahre 2012.

@feldhamster: Deinen Rat werde ich annehmen und den Vater auf einem gesonderten Blatt dem GV mitteilen.

Vielen Dank
LG
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paralegal6
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#7

11.04.2019, 17:03

Ich schätze mal, dass den Schulvertrag nicht das Kind unterschrieben hat?
Wer macht immer solche Mahnbescheide :kopfkratz
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