Hallo,
ich frage mich, ob es eine rechtliche Grundlage gibt für folgenden Sachverhalt:
Wir haben ein Arbeitszeugnis geprüft und einige Änderungen vorgenommen und mit dem Arbeitgeber unseres Manadanten abgestimmt.
Das Arbeitszeugnis und die Kommunikation fand in englisch statt.
Kann ich hier bei der Abrechnung die Geschäftsgebühr vielleicht erhöhen?
Der Gegenstandswert ist ja ein Brutto-Monatsgehalt.
Wir rechnen gegenüber der RSV ab.
Danke für die Hinweise.
Prüfung Zeugnis in englisch
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Lt. Gerold, 22. Auflage, § 14 Rn 22 sind angewandte Fremdsprachenkenntnisse gebührenerhöhend zu berücksichtigen.