Abrechnungsproblem: Widerklage (ZivilR)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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l-a-u-ra
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#1

22.03.2019, 13:52

Hallo,

ich habe ein Abrechnungsproblem und weiß nicht was ich machen soll, da ich soetwas noch nie machen musste.

In einer Zivilsache habe ich bereits gerichtlich abgerechnet aus einem Gegenstandswert von 2.120,76 €
Nun hat die Gegenseite Widerklage erhoben (20.056,03 €) und ich soll nun erneut abrechnen.

Ich weiß aber leider nicht wie ?

Danke im Voraus
Feldhamster
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#2

22.03.2019, 14:55

§ 45 I GKG gilt.
Entweder sind beide Streitwerte zu addieren und aus dem Gesamtstreitwert ist abzurechnen (S. 1) oder es gilt der höhere der beiden Streitwerte (S. 3). Welche Variante bei dir gilt, kann man ohne genau zu wissen was jeweils Gegenstand der beiden Ansprüche ist nicht sagen.
l-a-u-ra
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#3

22.03.2019, 15:13

wir hatten Klage eingereicht, weil ein Kaufpreis (Grundstück) nicht vollständig bezahlt wurde.
Die Widerklage wurde eingereicht, weil der Käufer diverse Gegenforderungen hat, z.B. Mängel am gekauften Haus (Fenster, Schäden usw.)
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Adora Belle
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#4

22.03.2019, 15:32

Gibt es keine gerichtliche Wertfestsetzung?
l-a-u-ra
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#5

25.03.2019, 09:14

Adora Belle hat geschrieben:
22.03.2019, 15:32
Gibt es keine gerichtliche Wertfestsetzung?
nein, gibt es keine.
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#6

25.03.2019, 09:35

Kann man aber beantragen.
Feldhamster
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#7

25.03.2019, 10:29

Streitwertfestsetzung sollte auch beantragt werden, um ganz sicher zu sein, ob S. 1 oder S. 3 vom § 45 GKG gilt.
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