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Abrechnungsproblem: Widerklage (ZivilR)

Verfasst: 22.03.2019, 13:52
von l-a-u-ra
Hallo,

ich habe ein Abrechnungsproblem und weiß nicht was ich machen soll, da ich soetwas noch nie machen musste.

In einer Zivilsache habe ich bereits gerichtlich abgerechnet aus einem Gegenstandswert von 2.120,76 €
Nun hat die Gegenseite Widerklage erhoben (20.056,03 €) und ich soll nun erneut abrechnen.

Ich weiß aber leider nicht wie ?

Danke im Voraus

Re: Abrechnungsproblem: Widerklage (ZivilR)

Verfasst: 22.03.2019, 14:55
von Feldhamster
§ 45 I GKG gilt.
Entweder sind beide Streitwerte zu addieren und aus dem Gesamtstreitwert ist abzurechnen (S. 1) oder es gilt der höhere der beiden Streitwerte (S. 3). Welche Variante bei dir gilt, kann man ohne genau zu wissen was jeweils Gegenstand der beiden Ansprüche ist nicht sagen.

Re: Abrechnungsproblem: Widerklage (ZivilR)

Verfasst: 22.03.2019, 15:13
von l-a-u-ra
wir hatten Klage eingereicht, weil ein Kaufpreis (Grundstück) nicht vollständig bezahlt wurde.
Die Widerklage wurde eingereicht, weil der Käufer diverse Gegenforderungen hat, z.B. Mängel am gekauften Haus (Fenster, Schäden usw.)

Re: Abrechnungsproblem: Widerklage (ZivilR)

Verfasst: 22.03.2019, 15:32
von Adora Belle
Gibt es keine gerichtliche Wertfestsetzung?

Re: Abrechnungsproblem: Widerklage (ZivilR)

Verfasst: 25.03.2019, 09:14
von l-a-u-ra
Adora Belle hat geschrieben:
22.03.2019, 15:32
Gibt es keine gerichtliche Wertfestsetzung?
nein, gibt es keine.

Re: Abrechnungsproblem: Widerklage (ZivilR)

Verfasst: 25.03.2019, 09:35
von Adora Belle
Kann man aber beantragen.

Re: Abrechnungsproblem: Widerklage (ZivilR)

Verfasst: 25.03.2019, 10:29
von Feldhamster
Streitwertfestsetzung sollte auch beantragt werden, um ganz sicher zu sein, ob S. 1 oder S. 3 vom § 45 GKG gilt.