Anrechnung in einer Strafsache???

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tatjana H.
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#1

22.03.2019, 12:04

Guten Morgen,

ich habe da mal eine Verständnisfrage.

Unsere ehemalige Mitarbeiterin hat eine Kostenrechnung in einem Strafverfahren erstellt. Es fand auch ein Termin statt. Sie hat abgerechnet wie folgt:

4100 Grundgebühr
4104 Verfahrensgebühr
4106 Verfahrensgebühr
4108 Termingebühr
7002 Auslagen

soweit so gut.

Jetzt habe ich auf der Kostenrechnung, die in der Akte ist aber einen Abgleich der bezeichnet ist wie folgt:

abzgl. Abgleich nach § 15 RVG zwischen VVNr. 4104 und VVNr. 4108

Das habe ich noch nie gehabt, dass ich einen Abgleich im Strafverfahren vornehmen musste. Warum muss ich denn die Terminsgebühr anrechnen??

Im Netz habe ich diesbezüglich auch leider nichts gefunden, was mich weiter bringt. Habt ihr eine Idee, warum das so ist?

Danke schon mal vorab :)
Tatjana

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#2

22.03.2019, 12:14

Das ist nicht so. Mehr dazu könnte man nur sagen, wenn man weiss was da genau aufgeschrieben/berechnet/gedacht wurde.
Tatjana H.
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#3

22.03.2019, 12:17

Adora Belle hat geschrieben:
22.03.2019, 12:14
Das ist nicht so. Mehr dazu könnte man nur sagen, wenn man weiss was da genau aufgeschrieben/berechnet/gedacht wurde.
Also habe ich Recht, dass es im Strafrecht eigentlich keine Anrechnung gibt?? Dann muss ich die Abrechnung nämlich neu machen. Das wird der M nicht gefallen aber es ist nun mal so.
Tatjana

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#4

22.03.2019, 12:36

Es gibt auch im Strafrecht extrem seltene Fälle der Anrechnung. Wie geschrieben - mehr sage ich nicht ohne nähere Informationen. Dieses Diskussionen vor blankem Hintergrund bringen nichts.
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#5

22.03.2019, 13:10

Adora Belle hat geschrieben:
22.03.2019, 12:36
Es gibt auch im Strafrecht extrem seltene Fälle der Anrechnung. Wie geschrieben - mehr sage ich nicht ohne nähere Informationen. Dieses Diskussionen vor blankem Hintergrund bringen nichts.
Welche Infos fehlen denn, dass du mir mehr sagen würdest??

Es ist ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung, es gab einen Termin. Die Kostenrechnung, die gemacht wurde habe ich oben bereits beschrieben.

:wink1
Tatjana

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#6

22.03.2019, 14:05

Da oben steht aber nichts von Anrechnung/Abgleich. Da sind nur die Gebühren aufgelistet.
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#7

31.03.2019, 22:26

Du schreibst, von einer ehemaligen Mitarbeiterin. Da kann dir hier niemand helfen, da einfach die Info fehlt, auf welcher Grundlage die Rechnung erstellt wurde. Also einfach mehr Informationen, die man für die Erstellung braucht. Erfinden geht schlecht.

Aber ich würde freiheraus sagen, dass im Strafverfahren eine Terminsgebühr nicht angerechnet wird. Eine Terminsgebühr anrechnen? Noch nie davon gehört.
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#8

05.04.2019, 09:43

Adora Belle hat geschrieben:
22.03.2019, 14:05
Da oben steht aber nichts von Anrechnung/Abgleich. Da sind nur die Gebühren aufgelistet.
da hast du Recht... das habe ich übersehen.

Tschuldigung :oops:

Ich hatte es unten drunter nur erwähnt, dass das Programm so vorgegangen ist.
Adora Belle hat geschrieben:
22.03.2019, 12:36
Es gibt auch im Strafrecht extrem seltene Fälle der Anrechnung.
Welche seltenen Fälle sind das denn?

Danke schon mal für die Antworten :)

Euch allen ein schönes Wochenende :wink1
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#9

05.04.2019, 10:12

Zb wird die 4143 zu einem Drittel auf eine nachfolgende zivilrechtliche 3100 angerechnet.
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