Guten Morgen,
ich habe da mal eine Verständnisfrage.
Unsere ehemalige Mitarbeiterin hat eine Kostenrechnung in einem Strafverfahren erstellt. Es fand auch ein Termin statt. Sie hat abgerechnet wie folgt:
4100 Grundgebühr
4104 Verfahrensgebühr
4106 Verfahrensgebühr
4108 Termingebühr
7002 Auslagen
soweit so gut.
Jetzt habe ich auf der Kostenrechnung, die in der Akte ist aber einen Abgleich der bezeichnet ist wie folgt:
abzgl. Abgleich nach § 15 RVG zwischen VVNr. 4104 und VVNr. 4108
Das habe ich noch nie gehabt, dass ich einen Abgleich im Strafverfahren vornehmen musste. Warum muss ich denn die Terminsgebühr anrechnen??
Im Netz habe ich diesbezüglich auch leider nichts gefunden, was mich weiter bringt. Habt ihr eine Idee, warum das so ist?
Danke schon mal vorab
Anrechnung in einer Strafsache???
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Das ist nicht so. Mehr dazu könnte man nur sagen, wenn man weiss was da genau aufgeschrieben/berechnet/gedacht wurde.
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Also habe ich Recht, dass es im Strafrecht eigentlich keine Anrechnung gibt?? Dann muss ich die Abrechnung nämlich neu machen. Das wird der M nicht gefallen aber es ist nun mal so.Adora Belle hat geschrieben: ↑22.03.2019, 12:14Das ist nicht so. Mehr dazu könnte man nur sagen, wenn man weiss was da genau aufgeschrieben/berechnet/gedacht wurde.
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Es gibt auch im Strafrecht extrem seltene Fälle der Anrechnung. Wie geschrieben - mehr sage ich nicht ohne nähere Informationen. Dieses Diskussionen vor blankem Hintergrund bringen nichts.
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Welche Infos fehlen denn, dass du mir mehr sagen würdest??Adora Belle hat geschrieben: ↑22.03.2019, 12:36Es gibt auch im Strafrecht extrem seltene Fälle der Anrechnung. Wie geschrieben - mehr sage ich nicht ohne nähere Informationen. Dieses Diskussionen vor blankem Hintergrund bringen nichts.
Es ist ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung, es gab einen Termin. Die Kostenrechnung, die gemacht wurde habe ich oben bereits beschrieben.
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Da oben steht aber nichts von Anrechnung/Abgleich. Da sind nur die Gebühren aufgelistet.
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Du schreibst, von einer ehemaligen Mitarbeiterin. Da kann dir hier niemand helfen, da einfach die Info fehlt, auf welcher Grundlage die Rechnung erstellt wurde. Also einfach mehr Informationen, die man für die Erstellung braucht. Erfinden geht schlecht.
Aber ich würde freiheraus sagen, dass im Strafverfahren eine Terminsgebühr nicht angerechnet wird. Eine Terminsgebühr anrechnen? Noch nie davon gehört.
Aber ich würde freiheraus sagen, dass im Strafverfahren eine Terminsgebühr nicht angerechnet wird. Eine Terminsgebühr anrechnen? Noch nie davon gehört.
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da hast du Recht... das habe ich übersehen.Adora Belle hat geschrieben: ↑22.03.2019, 14:05Da oben steht aber nichts von Anrechnung/Abgleich. Da sind nur die Gebühren aufgelistet.
Tschuldigung
Ich hatte es unten drunter nur erwähnt, dass das Programm so vorgegangen ist.
Welche seltenen Fälle sind das denn?Adora Belle hat geschrieben: ↑22.03.2019, 12:36Es gibt auch im Strafrecht extrem seltene Fälle der Anrechnung.
Danke schon mal für die Antworten
Euch allen ein schönes Wochenende
Tatjana
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