Kostenfestsetzung; Verbindung von sozialgerichtlichen Verfahren; Vertretung der Beigeladenen
Verfasst: 22.03.2019, 10:43
Ich verzweifel!
Also Sachverhalt wie folgt:
Drei Klagen wurden von x gegen BA eingereicht. unsere Mandanten A-Klage 1, B-Klage 2, C-Klage 3 sind Beigeladene.
Vor Verhandlung werden die drei Verfahren verbunden.
Klägerin verliert und muss die Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 3. tragen.
SW werden je Verfahren auf 20.000 festgesetzt.
KFA???
mache ich jetzt drei KFA´s zu je 20.000?
mache ich einen KFA für das verbundene Verfahren mit Gebührenerhöhung für 3 Mandanten auf 60.000?
mache ich einen KFA mit drei Verfahrensgebühren zu je 20.000,00 Euro und Terminsgebühr für 60.000?
Wenn ich jetzt noch weiter lese, finde ich bestimmt noch fünf Möglichkeiten
Also Sachverhalt wie folgt:
Drei Klagen wurden von x gegen BA eingereicht. unsere Mandanten A-Klage 1, B-Klage 2, C-Klage 3 sind Beigeladene.
Vor Verhandlung werden die drei Verfahren verbunden.
Klägerin verliert und muss die Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 3. tragen.
SW werden je Verfahren auf 20.000 festgesetzt.
KFA???
mache ich jetzt drei KFA´s zu je 20.000?
mache ich einen KFA für das verbundene Verfahren mit Gebührenerhöhung für 3 Mandanten auf 60.000?
mache ich einen KFA mit drei Verfahrensgebühren zu je 20.000,00 Euro und Terminsgebühr für 60.000?
Wenn ich jetzt noch weiter lese, finde ich bestimmt noch fünf Möglichkeiten