Kostenfestsetzung; Verbindung von sozialgerichtlichen Verfahren; Vertretung der Beigeladenen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Vogelsang
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#1

22.03.2019, 10:43

Ich verzweifel!
Also Sachverhalt wie folgt:

Drei Klagen wurden von x gegen BA eingereicht. unsere Mandanten A-Klage 1, B-Klage 2, C-Klage 3 sind Beigeladene.

Vor Verhandlung werden die drei Verfahren verbunden.

Klägerin verliert und muss die Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 3. tragen.

SW werden je Verfahren auf 20.000 festgesetzt.

KFA???
mache ich jetzt drei KFA´s zu je 20.000?
mache ich einen KFA für das verbundene Verfahren mit Gebührenerhöhung für 3 Mandanten auf 60.000?
mache ich einen KFA mit drei Verfahrensgebühren zu je 20.000,00 Euro und Terminsgebühr für 60.000?

Wenn ich jetzt noch weiter lese, finde ich bestimmt noch fünf Möglichkeiten
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

22.03.2019, 10:49

Ich nehm Nr. 3.

Bei den Verfahrensgebühren kannst Du Dir aussuchen, ob Du vor oder nach Verbindung abrechnest. Wegen der Gebührendegression ist die Abrechnung vor Verbindung für Euch lohnender. (Falls Du doch aus dem verbundenen Verfahren abrechnen willst, ist keine Erhöhung entstanden, sondern die 1,3 aus dem Gesamtwert.)

Die Terminsgebühr ist nach Verbindung aus dem addierten Wert aller drei Verfahren entstanden.
Vogelsang
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#3

22.03.2019, 16:38

Adora Belle hat geschrieben:
22.03.2019, 10:49
Ich nehm Nr. 3.

Bei den Verfahrensgebühren kannst Du Dir aussuchen, ob Du vor oder nach Verbindung abrechnest. Wegen der Gebührendegression ist die Abrechnung vor Verbindung für Euch lohnender. (Falls Du doch aus dem verbundenen Verfahren abrechnen willst, ist keine Erhöhung entstanden, sondern die 1,3 aus dem Gesamtwert.)

Die Terminsgebühr ist nach Verbindung aus dem addierten Wert aller drei Verfahren entstanden.
War auch mein erster Gedanke. Manchmal sollte man einfach nicht anfangen zu lesen *augenroll*
Vielen Dank. Mach es dann jetzt so.
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