Welche Gebühr bei Termin beim Finanzamt mit Mandant

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ReFa_Ines
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#1

21.03.2019, 16:30

Hallo zusammen,

mein Chef hat mich gebeten, herauszufinden, ob er für die Begleitung unseres Mandanten bei einem Termin beim Finanzamt eine Gebühr erhält.

Ich bin mir nicht sicher, ob hier eine 1,2 Gebühr Nr. 3402 VV RVG oder ob dies unter die 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG anfällt.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Herzlichen Dank!
Feldhamster
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#2

21.03.2019, 18:19

Wenn es ein außergerichtliches Mandat war und ihr auch keinen Klageauftrag hattet, gibt es nach dem RVG keine Terminsgebühr. Du kannst nur die Geschäftsgebühr mit einem höheren Regelsatz abrechnen und ggf. Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Da die 3402 zum 3. Teil VV RVG gehört, kann sie nur bei gerichtlichen Mandaten entstehen.
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