Abrechnung Vertretung Unfallverursacher gegenüber eigener Haftpflichtversicherung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blumenkind123
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#1

21.03.2019, 09:42

Hallo,

unser Mandant hat einen Unfall verursacht. Wir haben Ihn gegenüber seiner Haftpflichtversicherung, die den Schaden der Gegenseite reguliert, vertreten.

Wir haben der Haftpflicht den Unfall für unseren Mandanten geschildert, Skizzen und Fotos geschickt und haben uns später nach dem Stand der Regulierung erkundigt. Diese hat uns mitgeteilt, das der Betrag X.XXX,XX EUR ohne Anerkennung einer Rechtspflicht reguliert wurde.

Zwischenzeitlich reicht uns der Mandant die Höherstufung seiner Haftpflichvers. ein. Wir haben unserem Mdt mitgeteilt, dass er sich dagegen nicht wehren kann, da der Schaden zu hoch war...und er ihn nicht abkaufen kann.

Was kann ich hier gegenüber der RSV abrechnen?
Es war ja mehr als eine Beratung...würde schon die 2300 nehmen. Aber welcher Gegenstandswert?
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Adora Belle
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#2

21.03.2019, 09:53

Gegenüber der Rechtsschutz gar nichts. Das ist keine Rechtsschutzfall. Gegenüber dem Mandanten das, was mit ihm vereinbart ist. Im Zweifel wohl 2300 aus dem Regulierungswert. Wobei eigentlich das Interesse des Mandanten nur die Vermeidung der Höherstufung sein kann. Da seid Ihr dann höchstwahrscheinlich bei einem Wert bis 500 EUR.
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