Parteiauslagen JVEG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SH28111977
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#1

20.03.2019, 15:54

Hallo,

bei mir tut sich folgende Frage auf:

Die Partei erhält ja ihre Parteiauslagen gem. dem JVEG für die Teilnahme an Gerichtsterminen.

Wie sieht es eigentlich mit den Parteiauslagen für Gutachtentermine aus? Fall hier: Klägerin musste mehrfach weitere Reisekosten zu den SV-Terminen zur Beweiserhebung auf sich nehmen. Das müsste doch auch über JVEG gehen oder?

Vielen Dank für Eure Meinungen.
Feldhamster
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#2

20.03.2019, 16:04

Ich würde sagen, das müsste auch über JVEG gehen.
Husky98
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#3

20.03.2019, 16:12

Feldhamster hat geschrieben:
20.03.2019, 16:04
Ich würde sagen, das müsste auch über JVEG gehen.
Ja, wenn eine Kostengrundentscheidung zugunsten der Klägerin ergangen ist und die Reise zum Termin sachdienlich war (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort: Reisekosten der Partei).
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