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Parteiauslagen JVEG

Verfasst: 20.03.2019, 15:54
von SH28111977
Hallo,

bei mir tut sich folgende Frage auf:

Die Partei erhält ja ihre Parteiauslagen gem. dem JVEG für die Teilnahme an Gerichtsterminen.

Wie sieht es eigentlich mit den Parteiauslagen für Gutachtentermine aus? Fall hier: Klägerin musste mehrfach weitere Reisekosten zu den SV-Terminen zur Beweiserhebung auf sich nehmen. Das müsste doch auch über JVEG gehen oder?

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Re: Parteiauslagen JVEG

Verfasst: 20.03.2019, 16:04
von Feldhamster
Ich würde sagen, das müsste auch über JVEG gehen.

Re: Parteiauslagen JVEG

Verfasst: 20.03.2019, 16:12
von Husky98
Feldhamster hat geschrieben:
20.03.2019, 16:04
Ich würde sagen, das müsste auch über JVEG gehen.
Ja, wenn eine Kostengrundentscheidung zugunsten der Klägerin ergangen ist und die Reise zum Termin sachdienlich war (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort: Reisekosten der Partei).